Das unwürdige Verhalten eines Dr.

Die wissenschaftsbezogene Auslegung einer landeshochschulrechtlichen Vorschrift, nach der ein Doktorgrad entzogen werden kann, wenn sich der Inhaber durch sein späteres Verhalten der Führung des Grades als unwürdig erwiesen hat, genügt – anders als ein auf die Enttäuschung nicht hinreichend fassbarer

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26 Seiten Zitat ohne Kennzeichnung

Werden in einer Dissertation Passagen von anderen Autoren wortgleich übernommen, reicht es nicht aus, die Werke im Literaturverzeichnis aufzunehmen. Fehlt es an einer zusätzlichen Kennzeichnung der übernommenen Passagen etwa durch Anführungszeichen, liegen die rechtlichen Vorraussetzungen für die Verleihung des Doktorgrades

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