In dem Anbringen der Spähvorrichtung und der Weiterleitung der darin erfassten Daten liegt noch keine mittäterschaftliche Beteiligung an einer Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion. Dies sind im Vorfeld der eigentlichen tatbestands- mäßigen Handlungen liegende Vorbereitungshandlungen , bei denen die Annahme von Mittäterschaft zwar nicht ausgeschlossen ist, weil Mittäterschaft nicht in
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