Kündigung eines Ehrenamtlers

Durch die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit wird kein Arbeitsverhältnis begründet. Demgemäß unterliegt eine Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den (gemeinnützigen) Auftraggeber auch keinem arbeitsrechtlichem Kündigungsschutz.

In einem jetzt vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hat ist der Beklagte Träger einer örtlichen Telefonseelsorge. Zu

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Gesetzliche Unfallversicherung im Ausland?

Eine gesetzliche Unfallversicherung besteht während einer Auslandstätigkeit nicht, wenn der Arbeitnehmer für eine Auslandstätigkeit eingestellt und anschließend nicht beim gleichen Arbeitgeber im Inland weiterbeschäftigt wird.

So hat das Hessische Landessozialgericht im Fall eines Dolmetschers entschieden, der gegen die Berufsgenossenschaft auf

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