Ist eine Sache dem Eigentümer abhandengekommen, kann ein gutgläubiger Erwerb nicht möglich sein. Übergibt der Eigentümer zwar aufgrund einer Täuschung, aber doch freiwillig die Sache einer anderen Person, ist die Sache nicht abhandengekommen. So hat das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall über die Eigentumsfrage einer Rolex entschieden. Der
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