Akteneinsicht in die eigenen Steuerakten

Nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein kann ein Steuerpflichtiger einen Anspruch auf Einsichtnahme in seine Akten zur eigenen steuerlichen Veranlagung haben.

So das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Klägers, dem die Einsicht in die eigenen Einkommensteuerakten vom Finanzamt verweigert

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