Werden Vereinbarungen geschiedener Eheleute nicht eingehalten, ist die Besteuerung von Unterhaltsleistungen nicht unbillig, da diese die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Empfängerin erhöht haben.
So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall einer Klägerin entschieden, die vom zuständigen Finanzamt einen
Artikel lesen




