Blindarbeitsentgelt bei einem Windpark

Das in einem Formularvertrag über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien zugunsten des Netzbetreibers vereinbarte Blindarbeitsentgelt verstößt weder gegen dessen Verpflichtung, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz vorgeschriebene Mindestvergütung zu zahlen noch ist die Vereinbarung eines solchen Entgelts gemäß § 307 BGB

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Strom aus Biomasse vor dem BVerfG

Antrag eines „EEG-Stromerzeugers“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt

Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien haben gegen den zuständigen Netzbetreiber einen gesetzlichen Anspruch auf Abnahme und Vergütung des erzeugten Stroms. Die Höhe der Vergütung für Strom

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