Die AGB-Klausel einer Tickethändlerin, wonach Vorverkaufsgebühren für abgesagte Veranstaltungen nicht erstattungsfähig sind, ist unwirksam.
In dem hier vom Landgericht München I entschiedenen Fall schloss die Klausel die Erstattung der Vorverkaufsgebühr bei Absage oder Verlegung von Veranstaltungen aus. Dies sollte unabhängig
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