Scheidung

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende für einzeln veranlagte Ehegatten – im Trennungsjahr

Steuerpflichtige, die als Ehegatten nach §§ 26, 26a EStG einzeln zur Einkommensteuer veranlagt werden, können den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Jahr der Trennung zeitanteilig in Anspruch nehmen, sofern sie die übrigen Voraussetzungen des § 24b EStG erfüllen, insbesondere nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen, in § 24b Abs.

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Hessisches Finanzgericht Kassel

Der übersehene Antrag auf getrennte Veranlagung

Ein -von Amts wegen zu berücksichtigender- Verstoß gegen die sog. Grundordnung des Verfahrens liegt vor, wenn das Finanzgericht das Begehren des Klägers zu Unrecht ausschließlich auf die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides und nicht (auch) auf die vollständige Aufhebung des Zusammenveranlagungsbescheides wegen eines Wechsels der Veranlagungsart bezogen hat. Darin liegt ein Unterschreiten

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