Die Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen das OMT-Programm der Europäischen Zentralbank zum Ankauf von börsengängigen Schuldtiteln, insbesondere Staatsanleihen von Mitgliedstaaten der Eurozone, durch das Eurosystem blieben jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht ohne Erfolg.
In seinem das unbegrenzte Anleiheaufkaufprogramm der Europäischen Zentralbank noch
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