In dem vom Bundesverfassungsgericht initiierten Vorabentscheidungsverfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union hat der Generalanwalt des Unionsgerichtshofs seine Schlussanträge vorgelegt. Hierin vertritt der Generalanwalt die Auffassung, dass das Programm der EZB für geldpolitische Outright-Geschäfte grundsätzlich mit dem Vertrag über die
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