Europäisches Unterhaltsverfahrensrecht

Das internationale Unterhaltsverfahrensrecht soll neu geregelt werden, einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat jetzt die Bundesregierung in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Der Rat der Europäischen Union hat am 18. Dezember 2008 die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare

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„Brüssel IIa“ und das Sorgerecht

Der Bundesgerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird eine Frage zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts gemäß Art. 234 EGV zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret geht es um die Frage, ob die Vorschriften der Artt. 21 ff. der EuEheVO (Brüssel IIa-Verordnung) über

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