Familienleistungen nach dem polnischen Gesetz über staatliche Beihilfen zur Kindererziehung vom 17.02.2016 (sog. „500+“) sind auf das in Deutschland gezahlte Kindergeld anzurechnen. Es handelt sich auch nach europarechtlichen Grundsätzen um Familienleistungen gleicher Art.
Die Mitteilung einer ausländischen Behörde über die
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