Ist durch die erteilte Genehmigung zur Nutzung eines Gewässers für kommerzielle Kanutouren eine erhebliche Beeinträchtigung der Fischbestände zu erwarten, greift die Befreiung vom Verbot kommerzieller Bootsfahrten in das Fischereirecht der betroffenen Fischereigemeinschaft ein. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Minden in dem hier vorliegenden Fall der klagenden Gemeinschaft für Fischerei
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