Kommerzielle Kanutouren im Naturschutzgebiet

Ist durch die erteilte Genehmigung zur Nutzung eines Gewässers für kommerzielle Kanutouren eine erhebliche Beeinträchtigung der Fischbestände zu erwarten, greift die Befreiung vom Verbot kommerzieller Bootsfahrten in das Fischereirecht der betroffenen Fischereigemeinschaft ein.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Minden

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Fischereirechte an Gewässer-Abzweigungen

Mit einem selbstständigen Fischereirecht in den Abzweigungen fließender Gewässer und im Bereich dauerhaft überfluteter Ufergrundstücke hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen:

Das nicht dem Eigentümer des Gewässergrundstücks zustehende sogenannte selbstständige Fischereirecht – hier nach Art. 8 BayFiG; vormals Art.

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„Hobbymäßiges Rutenangeln“ am Privatsee

Eigentümer von Binnenseeflächen sind, wie jetzt das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschied, nicht berechtigt, Dritten das Recht zum „hobbymäßigen Rutenangeln“ im See zu übertragen. die Entscheidung erging zwar auf der Grundlage des schleswig-holsteinischen Landesfischereigesetzes, entsprechende Regelungen finden sich aber auch in den

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