Die Anerkennung als Flüchtling

Die Anerkennung als Flüchtling kann syrischen Flüchtlingen dann verweigert werden, wenn sie vor der Ausreise keiner individuellen Verfolgung ausgesetzt waren.

So hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht in dem hier vorliegenden Fall entschieden und die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge

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Widerruf der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung

Die Rechtskraft eines zur Anerkennung als Asylberechtigter und zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft verpflichtenden verwaltungsgerichtlichen Urteils steht einer Widerrufsentscheidung nach § 73 Abs. 1 AsylVfG nicht entgegen, wenn sich die zur Zeit des Urteils maßgebliche Sach- oder Rechtslage nachträglich entscheidungserheblich verändert

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Flüchtlingsanerkennung durch Zwangsheirat

Die Anerkennung als Flüchtling kann in einer drohenden Zwangsverheiratung begründet sein. Denn die mit einer Zwangsverheiratung einhergehenden Rechtsverletzungen, die auch die Anwendung physischer und psychischer Gewalt mit einschließen, handelt es sich um eine schwerwiegende Verletzung grundlegender Menschenrechte im Sinne des

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