Ein mit Kunststoff ummanteltes Stahlspringseil darf nicht im Handgepäck mit an Bord eines innerdeutschen Flugs genommen werden.
In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedenen Fall wollte der klagende Fluggast wollte im Mai 2023 vom Flughafen Berlin Brandenburg zurück nach Köln/Bonn
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