Streik – und die noch bestehende Friedenspflicht

Streikmaßnahmen sind rechtswidrig, wenn die Gewerkschaft mit ihnen eine tarifvertraglich gesondert vereinbarte Friedenspflicht verletzt.

Mit dem Abschluss eines Tarifvertrags und der sich daraus ergebenden Friedenspflicht begründen die Tarifvertragsparteien regelmäßig eine Beschränkung ihrer Arbeitskampffreiheit.

Deren sachliche Reichweite ist durch Auslegung der

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Der Aufruf zum Warnstreik

Bei der Durchsetzung einer allgemeinen pauschalen Mobilitätszulage handelt es sich um einen Vergütungsbestandteil, der in den Entgelttarifverträgen mit geregelt ist bzw. hätte mit geregelt werden können. Während des Bestehens dieser Tarifverträge ist die Durchsetzung von Forderung auf weitere Vergütung durch

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