Wegen der aufgrund der CoronaVO erfolgten Schließung eines Frisiersalons bestehen keine Entschädigungsansprüche gegen das Land.
In dem hier vom Oberlandesgericht Stuttgart entschiedenen Fall war der Frisiersalon der klagenden Friseurin im Landkreis Heilbronn aufgrund der sog. Coronaverordnung des Landes (CoronaVO) vom
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