Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss setzt das Bestehen einer pfändbaren Forderung voraus. Wurde diese bereits zuvor abgetreten, bleibt die Pfändung wirkungslos.
Eine Forderung kann nur gepfändet und überwiesen werden, wenn sie dem Schuldner gegen den Drittschuldner zum Zeitpunkt der Pfändung auch
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