Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof mit den Anforderungen an die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht zu befassen.
Anlass hierzu gab ihm ein Verfahren aus München, das die Bestellung eines Berufsbetreuers für die im Jahr 1936 geborene
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