Finanzamt

Gewerbesteuermessbescheid – und der laufende Streit um den Vorauszahlungsbescheid

Der Gewerbesteuermessbescheid ersetzt gemäß § 68 FGO für das betreffende Jahr den Vorauszahlungsbescheid zum Gewerbesteuermessbetrag und werden damit zum Gegenstand des Klageverfahrens. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ersetzt der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO. Denn die Vorschrift des § 68 FGO erfodert nicht etwa die Nämlichkeit des

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Geltendmachung einer Gewerbesteuerforderung in der Insolvenz

Für das auf die Feststellung gerichtete Begehren einer Gemeinde, dass ihre zur Insolvenztabelle angemeldete Forderung wegen nicht gezahlter Gewerbesteuern die Qualität einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung im Sinne des § 302 Nr. 1 InsO hat, ist nicht der Verwaltungsrechtsweg, sondern der ordentliche Rechtsweg gegeben. Gemäß § 13 GVG gehören

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