Der Gewerbesteuermessbescheid ersetzt gemäß § 68 FGO für das betreffende Jahr den Vorauszahlungsbescheid zum Gewerbesteuermessbetrag und werden damit zum Gegenstand des Klageverfahrens. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ersetzt der Jahressteuerbescheid den Vorauszahlungsbescheid i.S. des § 68 FGO. Denn die Vorschrift des § 68 FGO erfodert nicht etwa die Nämlichkeit des
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