Gewerbesteuermessbescheide, die auf 0 € lauten, entfalten jedenfalls dann eine Beschwer, wenn der Kläger der Auffassung ist, schon dem Grunde nach nicht der Gewerbesteuer zu unterliegen.
Gleiches gilt für Bescheide über die Feststellung oder die Nichtfeststellung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten.
Da
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