"0 €"-Gewerbesteuermessbescheid – und die Klagebefugnis

Gewerbesteuermessbescheide, die auf 0 € lauten, entfalten jedenfalls dann eine Beschwer, wenn der Kläger der Auffassung ist, schon dem Grunde nach nicht der Gewerbesteuer zu unterliegen1.

"0 €"-Gewerbesteuermessbescheid – und die Klagebefugnis

Gleiches gilt für Bescheide über die Feststellung oder die Nichtfeststellung von vortragsfähigen Gewerbeverlusten2.

Da eine Beschwer immer dann gegeben ist, wenn der Kläger sich mit der Begründung, er unterliege nicht der Gewerbesteuer, gegen einen an ihn gerichteten Verwaltungsakt wendet, der eine Gewerbesteuerpflicht voraussetzt, muss dies auch für Gewerbesteuerbescheide gelten.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 2. April 2025 – X R 26/21

  1. BFH, Urteile vom 25.09.2008 – IV R 80/05, BFHE 223, 86, BStBl II 2009, 266, unter II. 1.; und vom 03.07.2019 – VI R 49/16, BFHE 266, 43, BStBl II 2020, 86, Rz 19[]
  2. BFH, Urteil vom 28.05.2020 – IV R 4/17, BFHE 269, 149, BStBl II 2020, 710, Rz 19[]