Der Abschied vom Polizeigewahrsam?

Nach der Sicherungsverwahrung bemängelt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nun die in den Polizeigesetzen der deutschen Bundesländer enthaltenen Regelungen zum Polizeigewahrsam. So liegt nach Ansicht des EGMR die fünftägige Ingewahrsamnahme zweier junger Männer während des G8-Gipfels in Heiligendamm

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