Unterschiedliche Gaspreise für Bestands- und Neukunden sind unzulässig.
So hat aktuell das Berliner Kammergericht einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die GASAG AG wegen unterschiedlicher Preise für Bestands- und Neukunden stattgegeben.
Für den Zeitraum vom 2. Dezember 2021 bis
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