Grundversorgung – per Sexshop?

Die in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorgesehenen Ausnahmen vom Verbot der Ladenöffnung sind ihrem Zweck nach auf Betriebe beschränkt, die der Aufrechterhaltung der Grundversorgung der Bevölkerung dienen. Ein Sexshop zählt nicht dazu.

Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Stuttgart

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Zentrale Versorgungsbereiche

Die für einen zentralen Versorgungsbereich i. S. des § 34 Abs. 3 BauGB in ländlichen Gemeinden (Grund- und Nahversorgungszentrum) zumindest erforderliche Sicherstellung einer wohnortnahen Grundversorgung setzt ein Warenangebot voraus, das den kurzfristigen Bedarf und Teile des mittelfristigen Bedarfs abdeckt. Dabei

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