Universität Bonn (Hauptgebäude)

Die plagiierende Professorin

Ein Bewerber ist bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben seiner Eignung für die ausgeschriebene Professorenstelle begründen. Insbesondere dürfen nur solche Werke als habilitationsadäquate Arbeiten vorgelegt werden, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen.

Mit dieser Begründung hat das

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Habilitation aufgrund einer hervorragenden Dissertation

Die in § 71 Abs. 3 S. 1 Hamburgisches Hochschulgesetz auf Ausnahmefälle beschränkte Habilitation aufgrund einer hervorragenden Dissertation begegnet beim Bundesverfassungsgericht keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

Die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Kontrolle von Prüfungsentscheidungen und Prüfungsverfahren ergeben sich sowohl aus der Berufsfreiheit

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Rechtsschutz im Habilitationsverfahren

Prüfungsverfahren, die für die Aufnahme eines bestimmten Berufs den Nachweis bestimmter erworbener Fähigkeiten verlangen, greifen in die Freiheit der Berufswahl ein und müssen deshalb grundsätzlich den Anforderungen, die aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit folgen, genügen.

Bei einer angestrebten Habilitation, durch

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