Ein Bewerber ist bereits im Rahmen des Bewerbungsverfahrens verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben seiner Eignung für die ausgeschriebene Professorenstelle begründen. Insbesondere dürfen nur solche Werke als habilitationsadäquate Arbeiten vorgelegt werden, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis entsprechen.
Mit dieser Begründung hat das
Artikel lesen




