Osteopathie

Die zu hohe Massageliege

Bei einer mobilen Massageliege, die leicht kippen kann, sind Vorkehrungen zum Schutz der Gäste zu treffen. Lehnt ein Gast die Hilfe beim Verlassen der Liege ab und verletzt sich dabei, muss er sich zu einem Drittel ein Mitverschulden anrechnen lassen.

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Verletzungsgefahr im Krankenhaus

Im Krankenhaus hat sich ein Besucher auf die typischen Gegebenheiten eines Krankenhauses einzustellen und muss auf abgestellte Betten, medizinische Geräte und auf Wartezonen mit Sitzgruppen achten.

Mit dieser Begründung hat das Landgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall die Schadensersatzklage

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