„Burn-Out-Kurse“, die im Bereich der Primärprävention (§ 20 SGB V) ohne ärztliche Verordnung von Sozialpädagogen durchgeführt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei.
Erbrachte Leistungen in Form der Durchführung der „Burnout“-Kurse im Bereich der Primärprävention sind keine Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt,
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