Amtsgericht/Arbeitsgericht Siegburg

Betreuer und Testamentsvollstrecker

Die Doppelfunktion als Betreuer und Testamentsvollstrecker löst für sich genommen noch keine Notwendigkeit einer gesonderten Bestellung eines weiteren Betreuers aus.

Allerdings wäre die Anordnung der Ergänzungsbetreuung grundsätzlich zulässig, soweit es um die Wahrnehmung der Rechte der Betroffenen gegenüber der Testamentsvollstreckerin

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