Kapitalzahlungen aus einer Direktlebensversicherung unterliegen der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Die entsprechende Bestimmung des Sozialgesetzbuches sind, so das Bundesverfassungsgericht in einer aktuellen Entscheidung, mit dem Grundgesetz vereinbar.
Direktversicherungen sind meist eine Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie werden in der Regel
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