Eintrittskarte

Ticketplattform mit Ausschließlichkeitsbindung

Die Verdrängungswirkung von Ausschließlichkeitsbindungen eines marktbeherrschenden Unternehmens besteht während der Laufzeit dieser Vereinbarung, während der dem Abnehmer keine oder nahezu keine Wahlmöglichkeit für eine andere Bezugsquelle verbleibt. Zumindest eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren ist in diesen Fällen wettbewerbsbeschränkend.

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Landgericht Hamburg

Mietvertragliche Konkurrenzschutzklausel

Zu den Voraussetzungen einer ergänzenden Vertragsauslegung bei einer mietvertraglich vereinbarten Konkurrenzschutzklausel musste nun der Bundesgerichtshof Stellung nehmen:

Die Auslegung individueller privatrechtlicher Willenserklärungen unterliegt der Nachprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit, als es sich darum handelt, ob sie gesetzlichen Auslegungsregeln, Erfahrungssätzen

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Konkurrenzschutz für die angemietete Kanzleiräume

Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine aus Konkurrenzschutzgründen erklärte Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses durch eine Notar- und Rechtsanwaltssozietäts wirksam ist. Das Oberlandesgericht sah eine solchen mietvertraglichen Konkurrenzschutz nicht:

In dem vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Fall

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Darf es eine Taxizentrale mehr sein?

Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Geschäftspraxis einer Frankfurter Taxizentrale, den ihr angeschlossenen Taxiunternehmen die gleichzeitige Rufvermittlung durch andere Taxizentralen zu verwehren, für wettbewerbswidrig erklärt.

In dem jetzt vom OLG Frankfurt entschiedenen Fall

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