Kronzeuge vom Hörensagen

Ein Zeuge vom Hörensagen ist zwar ein zulässiges Beweismittel, dessen Heranziehung und Bewertung nach den § 244 Abs. 2, § 261 StPO zu beurteilen ist. Jedoch stellen die begrenzte Zuverlässigkeit dieses Zeugnisses und die Beschränkung der Nachprüfungsmöglichkeiten besondere Anforderungen an

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Kronzeugenregelung a.F.

§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB aF enthielt im Gegensatz zu der nunmehr geltenden Fassung nicht die einschränkende Voraussetzung eines Zusammenhangs zwischen der offenbarten und der dem „Kronzeugen“ zur Last liegenden Tat; vielmehr war es unter der

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Zu früh gepetzt…

§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG regeln zwar nicht ausdrücklich den Beginn ihres Anwendungsbereichs.

Da sie aber an das aktuelle Strafverfahren gegen den Offenbarenden anknüpfen, stellt dessen Beginn den erstmöglichen

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Alles neu macht der September

Beim Bundestag naht das Ende der Wahlperiode und damit steigt auch wieder die „Produktivität“ des Gesetzgebers. Und so sind zum Monatswechsel eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft getreten wie sonst meist nur zum Jahreswechsel. Zum heutigen 1. September 2009  treten

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Die neue Kronzeugen-Regelung

Der Deutsche Bundestag hat heute eine neue Kronzeugen-Regelung als Strafzumessungsregel beschlossen. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, können die Strafgerichte die Strafe künftig mildern oder ganz von Strafe absehen.

Der Gesetzentwurf knüpft an frühere Möglichkeiten

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Neue Kronzeugenregelung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine neue „Kronzeugenregelung“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, sollen Richterinnen und Richter danach die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen können.

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