Bei dem gesetzlichen Milderungsgrund des freiwilligen Offenbarens gemäß § 46b Abs. 1 Nr. 1 StGB muss es sich bei der Anlasstat nicht um eine Katalogtat i.S.v. § 100a Abs. 2 StPO handeln; es genügt vielmehr, dass diese Tat mit einer
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Bei dem gesetzlichen Milderungsgrund des freiwilligen Offenbarens gemäß § 46b Abs. 1 Nr. 1 StGB muss es sich bei der Anlasstat nicht um eine Katalogtat i.S.v. § 100a Abs. 2 StPO handeln; es genügt vielmehr, dass diese Tat mit einer
Artikel lesenEin Zeuge vom Hörensagen ist zwar ein zulässiges Beweismittel, dessen Heranziehung und Bewertung nach den § 244 Abs. 2, § 261 StPO zu beurteilen ist. Jedoch stellen die begrenzte Zuverlässigkeit dieses Zeugnisses und die Beschränkung der Nachprüfungsmöglichkeiten besondere Anforderungen an
Artikel lesen§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB aF enthielt im Gegensatz zu der nunmehr geltenden Fassung nicht die einschränkende Voraussetzung eines Zusammenhangs zwischen der offenbarten und der dem „Kronzeugen“ zur Last liegenden Tat; vielmehr war es unter der
Artikel lesen§ 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG regeln zwar nicht ausdrücklich den Beginn ihres Anwendungsbereichs.
Da sie aber an das aktuelle Strafverfahren gegen den Offenbarenden anknüpfen, stellt dessen Beginn den erstmöglichen
Artikel lesenBeim Bundestag naht das Ende der Wahlperiode und damit steigt auch wieder die „Produktivität“ des Gesetzgebers. Und so sind zum Monatswechsel eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft getreten wie sonst meist nur zum Jahreswechsel. Zum heutigen 1. September 2009 treten
Artikel lesenDer Deutsche Bundestag hat heute eine neue Kronzeugen-Regelung als Strafzumessungsregel beschlossen. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten beitragen, können die Strafgerichte die Strafe künftig mildern oder ganz von Strafe absehen.
Der Gesetzentwurf knüpft an frühere Möglichkeiten
Artikel lesenDie Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für eine neue „Kronzeugenregelung“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Bei Straftätern, die zur Aufklärung oder Verhinderung von Straftaten beitragen, sollen Richterinnen und Richter danach die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen können.
Artikel lesenDer Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD liegt nun vor. Grund genug, ihn einmal auf Ankündigungen für Änderungen im Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie im Strafrecht durchzusehen:
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