Die Mieterhöhung nach einer Modernisierung (§ 559 BGB) ist nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht davon abhängig, dass der Vermieter dem Mieter die beabsichtigte Modernisierungsmaßnahme spätestens drei Monate vor deren Beginn mitgeteilt hat (§ 554 Abs. 3 Satz
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