Umfangreiche Nebentätigkeiten unter Verstoß gegen die beamtenrechtlichen Vorschriften können, wie eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Mainz zeigt, die fristlose Kündigung des Dienstverhältnisses rechtfertigen. Das Gericht wies die Klage des Leiters einer Einrichtung des Gemeinde- und Städtebundes gegen die fristlose Kündigung
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