Erfurter Archivmaterialien

Die Stadt Erfurt begehrte vom Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt die Herausgabe von Unterlagen, die aus der Zeit zwischen 1538 bis 1887 stammen und bei denen es sich um Testamente, Vormundschafts- und Nachlasssachen betreffend Erfurter Bürger handelt. Mit dem vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg geltend gemachten Anspruch auf Herausgabe ist die Stadt Erfurt nicht durchgedrungen.

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Dabei hat sich die Stadt im Wesentlichen auf einen zwischen dem Magistrat der Stadt Erfurt und der Königlich Preußischen Archivverwaltung im Jahre 1903 geschlossenen Vertrag berufen. Dies jedoch ohne Erfolg. Denn das Gericht hat die Klageabweisung im Wesentlichen damit begründet, dass für die Frage, ob der Stadt Erfurt ein Herausgabeanspruch zur Seite steht, ausschließlich auf das Landesarchivgesetz Sachsen-Anhalt abzustellen ist.

Danach handelt es sich bei diesen Unterlagen um öffentliches Archivgut des Landes Sachsen-Anhalt. Denn das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt hat diese Unterlagen als Funktionsnachfolger vom ehemaligen Staatsarchiv Magdeburg übernommen, in dessen Besitz die Unterlagen im Jahre 1935 vom Amtsgericht Erfurt übergegangen waren. Einem überwiegend „kommunalen Gepräge“ dieser Unterlagen stehe sowohl der Rechtskreis, aus denen das Archivgut entstamme, als auch deren Verwendung durch staatliche Stellen in staatlichen Angelegenheiten entgegen.

Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 27. Oktober 2011 – 3 A 255/09 MD

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