Nach den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannten Auslegungsgrundsätzen kommt eine konkludente Genehmigung von Lastschriftbuchungen in Betracht, wenn es sich für die Zahlstelle erkennbar um regelmäßig wiederkehrende Lastschriften aus einer laufenden Geschäftsbeziehung handelt, die der Kontoinhaber in der Vergangenheit bereits
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