Vertretung durch einen Lohnsteuerhilfeverein in Kindergeldverfahren

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist nicht berechtigt, sein Mitglied in Antragsverfahren wegen sozialrechtlichem Kindergeld als Bevollmächtigter wirksam zu vertreten. Dies entschied jetzt das Bundessozialgericht auf die Klage eines Lohnsteuerhilfevereins. Dessen Mitglied erhielt für seine Kinder bis Februar 2009 Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz, stellte dann jedoch einen Antrag auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz,

Lesen

Lohnsteuerhilfeverein – und der Umzug der Beratungsstelle

Verlegt die Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins ihren Sitz bedingt dies nicht zugleich eine Schließung der Beratungsstelle an ihrem ursprünglichen Ort und eine Neueröffnung am neuen Sitz. Das Schreiben des Finanzamtes über die Löschung im Verzeichnis ist nicht eine bloße Mitteilung der Austragung aus dem Verzeichnis ohne eigenen Regelungsgehalt und keine reine

Lesen

Werbeanzeige eines Lohnsteuerhilfevereins

Ein Lohnsteuerhilfeverein, der in einer Werbeanzeige allein auf sein Bestehen hinweist, muss nicht zugleich erklären, dass eine Beratung nur im Rahmen einer Mitgliedschaft bei ihm möglich und er auch lediglich in eingeschränktem Umfang zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist. Die gegenteilige Ansicht kann sich auch nicht mehr auf die

Lesen

Mitgliedsbeiträge im Lohnsteuerhilfeverein

Ein Lohnsteuerhilfeverein darf seine Mitgliedsbeiträge nach den Einnahmen des Mitglieds gestaffelt erheben. Der Bundesfinanzhof hält eine in der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins vorgesehene Staffelung der Mitgliedsbeiträge nach den Jahreseinnahmen des Mitglieds ebenso für zulässig wie die Zusammenrechnung zweier Jahreseinnahmen bei solchen neuen Mitgliedern, die für zwei zurückliegende Jahre Hilfe bei ihrer

Lesen

Der Lohnsteuerhilfeverein und sein angekaufter Mitgliederstamm

Eine Vereinbarung, durch die ein Lohnsteuerhilfeverein von einem anderen Verein, der seine Tätigkeit einstellen will, dessen Mitgliederstamm „erwirbt“, widerspricht nicht generell Zweck und Wesen eines Lohnsteuerhilfevereins und rechtfertigt deshalb nicht ohne weiteres die Rücknahme der Anerkennung des Vereins. Die Behörde, die die Aufsicht über Lohnsteuerhilfevereine führt –hier das beklagte Finanzamt–,

Lesen

Lohnsteuerhilfeverein mit gekaufter „Kunden“-Kartei

Einem Lohnsteuerhilfeverein, der von einem anderen dessen Mitgliederkartei kauft, kann die Anerkennung wieder entzogen werden, urteilte das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht. Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen (§ 13 Abs. 1 StBerG). Nach § 14 Abs. 1 und § 19 Abs. 1 Nr. 3 StBerG muss es sich um

Lesen