Bei mehreren Prozessbevollmächtigten genügt die Zustellung an einen von ihnen. Bei Zustellungen an mehrere Prozessbevollmächtigte ist für den Beginn der Rechtsmittelfrist die zeitlich erste Zustellung maßgeblich. Die Mandatskündigung eines Prozessbevollmächtigten erlangt im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten erst mit Anzeige gegenüber dem
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