Die Bundesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz)in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, mit dem durch die Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung geschaffen werden soll. Auch grenzüberschreitende Fondsverschmelzungen sollen hiernach leichter möglich werden. Weiterhin verfolgt der Gesetzentwurf das Ziel einer besseren Anlegerinformation ”durch Einführung eines Dokuments, das die wesentlichen Anlegerinformationen enthält“. Die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)1 ist zum 1. Juli 2011 umzusetzen. Mit ihr wird die bisherige OGAW-Richtlinie 85/611/EWG vom 20. Dezember 1985 abgelöst.
Die neue OGAW-Richtlinie (sog. OGAW-IV-Richtlinie) wird durch entsprechende Änderungen des Investmentgesetzes und Investmentsteuergesetzes umgesetzt. Zugleich werden weitere Vorschriften des Investmentgesetzes überarbeitet und angepasst mit dem Ziel, den Anlegerschutz zu stärken und die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts zu steigern. Die wesentlichen Neuerungen aus der Umsetzung der OGAW-IV-Richtlinie sind:
- Einführung der Möglichkeit einer grenzüberschreitenden kollektiven Portfolioverwaltung durch Ausweitung des Europäischen Passes für Verwaltungsgesellschaften,
- Erleichterung von grenzüberschreitenden Fondsverschmelzungen,
- Einführung von „Master-Feeder-Strukturen“,
- Einführung der „Wesentlichen Anlegerinformationen“,
- Vereinfachung des Anzeigeverfahrens, das OGAW-konforme Investmentvermögen vor dem grenzüberschreitenden Vertrieb zu durchlaufen haben,
- Verbesserung der Zusammenarbeit der für die Zulassung und Aufsicht über die Kapitalanlagegesellschaften und Fonds zuständigen Behörden.
Weitere in dem Gesetzentwurf vorgesehene Anpassung betreffen die Vorschriften zu Mikrofinanzfonds. Trotz ihrer Zulassung durch das Investmentänderungsgesetz 2007 wurde bisher keiner dieser Fonds in Deutschland gegründet. Die Bundesregierung sieht als eine der Ursachen die restriktiven gesetzlichen Bedingungen an. Da der internationale Vergleich zeige, dass auch Kleinanleger erfolgreich in dieses Segment investieren könnten, sollen die Anforderungen auf ein angemessenes Maß zurückgeführt werden. Zusätzlich wird – unabhängig von den Änderungen aufgrund der OGAW IV-Richtlinie – das Kapitalertragsteuerverfahren bei sammel- und streifbandverwahrten Aktien und Anteilen geändert, um, so de Begründung der Bundesregierung, missbräuchliche Steuergestaltungen zu verhindern.
- ABl.EU L 302 vom 17.11.2009, S. 32[↩]









