Computerarbeit

Minderwertausgleich beim Leasingvertrag

Dem Anspruch des Leasinggebers auf Minderwertausgleich bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung kann der Leasingnehmer schadensrechtliche Einwände nicht entgegenhalten. Die Wirksamkeit einer Klausel in einem vom Leasinggeber vorformulierten Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung, die den Leasingnehmer zum Minderwertausgleich verpflichtet, wenn er das Leasingfahrzeug nicht in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden

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Keine Umsatzsteuer auf den Minderwertausgleich beim Kfz-Leasing

Verpflichtet sich der Leasingnehmer im Leasingvertrag, für am Leasingfahrzeug durch eine nicht vertragsgemäße Nutzung eingetretene Schäden nachträglich einen Minderwertausgleich zu zahlen, ist diese Zahlung beim Leasinggeber nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Leistet der Leasingnehmer an den Leasinggeber vereinbarungsgemäß nach der Rückgabe des Fahrzeugs einen Ausgleich für den durch nicht vertragsgemäße

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Minderwertausgleich beim Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

Bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung sind für die Bemessung des mängel- oder beschädigungsbedingten Minderwertausgleichs weder der vom Leasinggeber vorab intern kalkulierte Restwert noch der nach Vertragsablauf erzielte Verwertungserlös von Bedeutung. Zwar zielt auch das Geschäftsmodell eines Kraftfahrzeug-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung und einer festen Laufzeit insgesamt darauf ab, dass der Leasinggeber bei

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Verjährung des Minderwertausgleichs beim Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

Die in einem Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung enthaltene Formularklausel, wonach der Leasingnehmer „zum Ersatz des entsprechenden Schadens“ verpflichtet ist, wenn das Fahrzeug bei Vertragsende nicht „in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher“ zurückgegeben wird, ist als Regelung über einen – der

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Minderwertausgleich im Kfz-Leasing

Hat der Leasingnehmer bei Ablauf eines Kfz-Leasingvertrages einen Minderwertausgleich an die Leasinggesellschaft zu leisten, unterliegt dieser Minderwertausgleich nicht der Umsatzsteuer. So hat jetzt das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass die Zahlung eines leasingtypischen Minderwertausgleichs nach Ablauf eines Leasingvertrages nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Die Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts betrifft eine Konstellation, wie

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