Nachtzuschläge trotz Tagschicht

Würde ein Betriebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht arbeiten, wie vergleichbare Arbeitskollegen, so hat dieses Betriebsratsmitglied (auch ohne die nächtliche Arbeit) ebenso Nachtzuschläge zu erhalten, wenn vergleichbare Arbeitskollegen für ihre Arbeit Nachtzuschläge erhalten haben.

Mit dieser

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