Notargebühren in Baden

Dass die Notare im Landesdienst gemäß dem Erlass des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 23.08.2007 in Beurkundungsangelegenheiten, die der Gesellschaftssteuerrichtlinie unterfallen, einstweilen nicht mehr 15% der Gebühren als pauschale Aufwandsentschädigung an die Staatskasse abzuführen haben, vermag den erhobenen Gebühren, sofern sie den

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