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Das Grand-Prix-Rennen auf dem Nürburgring

Weder aus dem Wortlaut der Einigung zwischen der ehemaligen Betreibergesellschaft Nürburgring Automotive GmbH (NAG) und Nürburgring-Betriebsgesellschaft (NBG) noch aus den sonstigen vorgetragenen Umständen lassen sich ein ausschließlich der NAG zustehendes Vermarktungsrecht für den Grand Prix 2013 auf dem Nürburgring herleiten.

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Die Ampel auf dem Nürburgring

Eine Ampelanlage bedarf dann keiner Baugenehmigung, wenn es sich um einen Mast handelt, der nach der Landesbauordnung eine Höhe von 10 Metern nicht überschreitet. Besteht die Anlage aber nicht nur aus einem senkrechten Trägerbauteil, sondern zusätzlich aus einem hieran rechtswinklig

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