Die Marek Lieberberg Konzertagentur GmbH & Co. KG darf die Bezeichnung „Rock am Ring“ verwenden.
So hat das Oberlandesgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall über den Antrag der Nürburgring GmbH in Eigenverwaltung (i.E.) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung entschieden
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