Der Bereitschaftsdienst eines Oberarztes

Ein Oberarzt hat keinen Anspruch auf Unterlassung der Anordnung solcher Bereitschaftsdienste, in denen nicht gleichzeitig ein anderer Arzt die ärztliche Grundversorgung übernimmt.

Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere die Normen des ArbZG, verlangen nicht, dass generell Bereitschaftsdienst gegenüber einem Oberarzt nur angeordnet wird,

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Eingruppierung einer Oberärztin

Ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im Sinne von § 12 TV-Ärzte/TdL, Entgeltgruppe Ä3, ist regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der Klinik oder Abteilung, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die

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