Bei sogenannten „Wave XXL Papieren“, die das Recht des Inhabers verbriefen, während der ‑allein durch eine Stopp-Loss-Schwelle begrenzten- Laufzeit vom Emittenten einen Barausgleich in Höhe der Differenz zwischen dem vereinbarten Basispreis und dem aktuellen Wert des Basiswerts, vermindert um ein Bezugsverhältnis zu verlangen, handelt es sich um Optionsscheine i.S. von
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