Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bestimmt, dass zugunsten des Arbeitnehmers gevestete virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen und ist daher unwirksam. Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass
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