Wenn Menschen mit Behinderung ihren Assistenzkräften einen ortsüblichen Lohn zahlen, muss dieser grundsätzlich auch bei der Bemessung ihrer Leistungen im Rahmen des sog. Persönlichen Budgets berücksichtigt werden.
Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in einem Eilverfahren betont. Dort war der 35
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