Karlsruher Pflegenotstand

Das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen den sogenannten „Pflegenotstand“ nicht zur Entscheidung angenommen:

Die Beschwerdeführer begehrten die Feststellung, dass die gegenwärtigen staatlichen Maßnahmen zum Schutze der Grundrechte von Pflegeheimbewohnern nicht genügen und der Staat zur Abhilfe und kontinuierlichen Überprüfung verpflichtet ist.

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