Wenn eine umfassende häusliche Betreuung zugesagt worden ist und die Verantwortung sowohl für die Betreuung als auch die Einhaltung der Arbeitszeit der Pflegekraft übertragen wird, ist die Berufung des Arbeitgebers auf die vereinbarte Begrenzung der Arbeitszeit auf 30 Wochenstunden treuwidrig.
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