Postbeamte in den Telekom-Tochtergesellschaften

Die Deutsche Telekom AG darf beamteten Mitarbeiter bei ihren Tochtergesellschaft einsetzen.

So hat das Bundesverfassungsgericht aktuell die Verfassungsbeschwerde eines Beamten gegen die dauerhafte Zuweisung von der Organisationseinheit Vivento zur Deutschen Telekom Netzproduktion GmbH nicht zur Entscheidung angenommen.

Die Wahrnehmung der

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Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing – der Postbeamte und die Telekom

In „Outsourcing-Fällen“ sind Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts tätig, vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern. Ein „Outsourcing-Fall“ liegt regelmäßig nicht vor, wenn ein Postbeamter unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status vorübergehend am bisherigen Tätigkeitsort einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen

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