Wird ein Postbeamter unter Gewährung von Sonderurlaub bei einer Tochtergesellschaft seines Dienstherren als Arbeitnehmer beschäftigt, so rechtfertigt die Beendigung des Sonderurlaubs durch die Dienstherrin nicht die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch die Arbeitgeberin.
Eine außerordentliche Kündigung mit einer der – fiktiven
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