Entgelt fürs Postfach

Ein ge­neh­mi­gungs­be­dürf­ti­ges post­recht­li­ches Ent­gelt ist in for­mel­ler Hin­sicht nur dann ge­neh­mi­gungs­fä­hig, wenn das re­gu­lier­te Un­ter­neh­men die ent­ste­hen­den Kos­ten im Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren voll­stän­dig durch die er­for­der­li­chen Nach­wei­se und Un­ter­la­gen dar­legt.

Die Klägerin des vorliegend vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Falls, die Deutsche Post AG,

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Postfachadresse in der Widerrufsbelehrung

Eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung liegt bei Fernabsatzverträgen auch dann vor, wenn als Widerrufsadresse ein Postfach angegeben ist.

In dem jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Rechtsstreit schloss der Kläger mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, einem Energieversorgungsunternehmen, im Jahre 2008 im Wege des Fernabsatzes

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