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Primäraufrechnung oder Hilfsaufrechnung?

Trotz der missverständlichen Ausführungen des Beklagten, er rechne „aus Kostengründen ausdrücklich unbedingt auf“, kann das Gericht bei der gebotenen Gesamtbetrachtung und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der wohlwollenden Auslegung von Prozesserklärungen die Aufrechnung als – im Zweifel anzunehmende – Hilfsaufrechnung behandeln

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