Das Umfahren einer roten Ampel stellt keinen Rotlichtverstoß dar, wenn vor der Ampelanlage abgebogen wird und über eine reguläre Zufahrt ein nicht durch die Lichtzeichenanlage geschützter Bereich befahren wird, etwa auf einen Parkplatz oder ein Tankstellengelände gefahren wird. So das Oberlandesgericht Hamm in dem hier vorliegenden Fall eines Zahnarztes, der
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