Justizzentrum Magdeburg

Die rückwirkend festgesetzte Kreisumlage

Das bundesverfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot steht der Ermächtigung zur rückwirkenden Festsetzung des Kreisumlagesatzes zur Fehlerbehebung gemäß § 100 Abs. 1 Satz 5 KVG LSA nicht entgegen.

Die Wirksamkeit des mit der Änderungssatzung erneut beschlossenen § 5 der Haushaltssatzung für das Jahr 2017

Artikel lesen